Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG), hat die Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH eine interne "Meldestelle Hinweisgeber" eingerichtet. Diese interne Meldestelle wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Norderstedt umgesetzt.
Die Meldestelle nimmt Meldungen zu Missständen innerhalb des Geschäftsbereichs der Mehrzwecksäle Norderstedt entgegen. Die Meldestelle steht neben den Beschäftigten der Mehrzwecksäle Norderstedt auch natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit den Mehrzwecksäle Norderstedt in Kontakt stehen. Das sind beispielsweise externe Handwerker, Lieferanten, Dienstleister oder andere Geschäftspartner. Die Meldungen werden absolut vertraulich behandelt. Die hinweisgebenden Personen können sicher sein, in Folge ihres Hinweises nicht benachteiligt zu werden oder Repressalien befürchten zu müssen.
Meldungen nach dem HinSchG sind gedacht für Verstöße, die strafbewehrt sind, Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften mit Vorgaben zum Umweltschutz, zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten, zur Sicherheit in der Informationstechnik, Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen, sowie Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
Diese Meldestelle ist nicht gedacht als Beschwerdestelle im Bereich dienstrechtlichen Beschwerden. Missbrauch kann strafrechtlich verfolgt werden!
Die interne Meldestelle ist wie folgt erreichbar über:
- · das Meldeportal im Internet
- · das Hinweis-Telefon unter +49 151 74514212
- · Persönlich bei der beauftragten Person im Rathaus der Stadt Norderstedt:
- · Miro Berbig (Raum 373), Dr. Dengel (Raum 375)
- · Per Post unter Stadt Norderstedt – Meldestelle Hinweisgeber, z.Hd. Miro Berbig / Dr. Dengel persönlich, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt
Wichtig: Das Meldeportal und das Hinweis-Telefon arbeiten außerhalb der Haus-IT, können also von Niemanden außer der beauftragten Person eingesehen werden. Auf keinen Fall für Hinweise nach dem HinSchG die offizielle Email oder Telefonnummer der beauftragten Personen nutzen.
Neben der o. g. internen Meldestelle können sich hinweisgebende Personen auch an unsere externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz wenden.
Diese sind erreichbar unter: Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz.